Scheidung Anwalt

 

 

Sie suchen einen Anwalt für Ihre Scheidung? Rechtsanwalt Bernhard unterstützt Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren bundesweit. Rufen Sie mich einfach an und klären Sie unverbindlich und kostenlos mit mir ab, welches Verfahren für Sie das passende ist.

Es gibt die Möglichkeit die Scheidung direkt online in Auftrag zu geben oder sich mit einem Rechtsanwalt vorher zu besprechen. Die letztere Alternative sollte man insbesondere dann wählen, wenn es nicht lediglich um die Scheidung geht, sondern auch andere Fragen (Unterhalt, Zugewinn [Vermögensfragen], Umgangsrecht, etc.) geklärt werden müssen.

Vertrauen Sie Rechtsanwalt Bernhard und testen Sie uns: Tel. 0841 / 937 628 27

                                            

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung:

 

1. Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

 

Ja! Nur ein Anwalt darf die Scheidung beantragen. Der Anwalt muss den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen (vgl. § 114 FamFG). Der andere Ehegatte benötigt jedoch keinen Anwalt, wenn es nur darum geht, der Scheidung zuzustimmen (§§ 134, 114 IV FamFG).

 

2. Reicht es daher aus, nur einen Anwalt für die Scheidung zu beauftragen?

 

Viele Ehegatten nehmen bei einer Scheidung nur einen Anwalt in Anspruch. Dieser Anwalt ist erforderlich, um den Scheidungsantrag zu stellen. Der andere Ehegatte braucht der Scheidung nur zuzustimmen und benötigt grds. dafür nur in bestimmten Fällen einen Rechtsanwalt. Sollte es bei der Streitigkeit auch um andere Streitgegenstände gehen, wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Verzicht auf den Versorgungsausgleich, Ehewohnung oder Hausrat ist ebenfalls ein Scheidungsanwalt auf der Gegenseite von nöten. Ansonsten ist es möglich, die Scheidung mit einem Rechtsanwalt abzuwickeln. 

Der Vorteil liegt zweifellos darin, dass durch den Einsatz nur eines Anwalts Kosten gespart werden können. Der Nachteil liegt darin, dass der beauftragte Anwalt nur den Ehegatten vertreten kann, der den Scheidungsantrag einreicht. Der Scheidungsanwalt ist also parteiisch. Sollten sich die Parteien also nicht ganz einig sein, so wird der Anwalt im Scheidungsfall die Interessen des vertretenen Ehegattens vertreten. Es muss also im Einzelfall entschieden werden, ob die Prozessvertretung durch einen Anwalt genügt, oder ob ein zweiter Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss.

Lassen sich die Parteien jedoch im Voraus im Rahmen einer Erstberatung durch einen Scheidungsanwalt beraten und entscheidet sich erst später einer der Ehegatten für diesen Anwalt, so kann der Anwalt im Rahmen der Beratung die Parteien unparteiisch - neutral - aufklären, ohne einen der Ehegatten zu privilegieren.

 

3. Welche Leistungen erbringt der Anwalt im Scheidungsverfahren?

   

- Der Anwalt berät Sie zunächst über die Scheidung selbst und die damit verbundenen Folgen (Unterhalt, Vermögen, Umgangsrecht und

  Sorgerecht, Hausrat, etc.).

- Der Anwalt übernimmt den gesamten Schriftverkehr im Scheidungsverfahren. Dazu zählt der Schriftverkehr mit der Gegenseite, dem

  gegnerischen Anwalt und dem Gericht.

- Der Anwalt klärt darüber auf, welche Unterlagen beizubringen sind.

- Der Anwalt steht seiner Partei vor Gericht zur Seite.

 

4. Wie trete ich mit dem Scheidungsanwalt in Kontakt?

 

Der Kontakt zum Anwalt im Scheidungsverfahren findet überwiegend telefonisch oder schriftlich statt. Ein persönliches Erscheinen ist grds. nur zum Scheidungstermin erforderlich. Rufen Sie uns einfach an: Tel. 0841 / 937 628 27. Durch ein unverbindliches Gespräch am Telefon entstehen Ihnen keine Kosten.

 

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Martin Bernhard, Münchener Straße 28, 85051 Ingolstadt,

Tel. 0841 / 937 628 27

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