Scheidungstermin

Zum Scheidungstermin bei Gericht müssen die Parteien persönlich erscheinen. Einer der Ehegatten muss im Scheidungstermin durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, der den Scheidungsantrag stellt. Nach Stellung der Anträge werden die Parteien zu ihren persönlichen Verhältnissen angehört. Das Gericht stellt durch Fragen fest, ob die Ehe zerrüttet ist, ob die Parteien getrennt leben und ob die Parteien beide mit der Scheidung einverstanden sind. Danach werden die Folgesachen, wie der Versorgungsausgleich und die Vermögensangelegenheiten geklärt. Sind alle Fragen geklärt, so verkündet das Familiengericht im Scheidungstermin den Scheidungsbeschluss. Die Scheidung ist einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig. Die Scheidung wird noch im Scheidungstermin rechtskräftig, wenn beide Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten sind und Rechtsmittelverzicht erklären.

 

 

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