Scheidungsvereinbarung

In der Scheidungsvereinbarung bzw. Trennungsvereinbarung haben die Parteien die Möglichkeit ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der Trennung zu regeln. Wann und warum ist eine solche Vereinbarung sinnvoll? Eine Vereinbarung ist dann sinnvoll, wenn nicht nur eine Scheidung, sondern auch mehrere Folgefragen im Raum stehen, wie die Regelung von:

  • Die Aufteilung des Vermögens und der Schulden;
  • Umgang mit den gemeinsamen Schulden und Krediten;
  • Verteilung des Hausrats;
  • Verteilung von Haus, Wohnung oder Mietverhältnis;
  • Zugewinnausgleich;
  • Klärung steuerlicher Fragen;
  • Vereinbarung hinsichtlich Verfahrenskosten (Gericht, Anwalt);
  • Trennungsunterhalt;
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt;
  • Umgangsrecht und Sorgerecht

In einfachen Fällen, in denen beispielsweise eine junge Ehe ohne Kinder und ohne nennenswertem Vermögen in die Brüche geht, benötige ich in der Regel keine Scheidungsvereinbarung. Je weniger Streitgegenstände gerichtlich zu klären sind, desto geringer ist der Regelungsbedarf in einer solchen Erklärung, da sich der Streitwert, der für die Scheidungskosten maßgeblich ist, ohnehin gering bleibt.

Die Scheidungsvereinbarung dient somit der „Verbilligung“ des Scheidungsverfahrens.

Teilweise finden sich „Formular-Trennungsvereinbarungen“ auch im Internet. Hier sollte man jedoch vorsichtig sein, da eine solche Vereinbarung immer auf die persönlichen Verhältnisse abgestimmt sein sollte. Wer hier spart, kann ggf. am Ende das doppelte bis dreifache zahlen.

Die Scheidungsvereinbarung muss auch nicht zwingend notariell erfolgen. In vielen Fällen benötigen Sie gar keinen Notar, in anderen Fällen reicht eine Protokollierung durch das Gericht aus.

 

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