Abwicklungsvertrag


Ein Abwicklungsvertrag wird in der Regel erst dann geschlossen, wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde und der Arbeitnehmer Anspruch auf Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld hat. In diesem Vertrag werden alle Fragestellungen einer Vertragsbeendigung geregelt. Akzeptiert der Mitarbeiter den Abwicklungsvertrag, so gibt er zu erkennen, dass er die Kündigung nicht gerichtlich angreifen wird und mit den Bedingungen des Abwicklungsvertrags einverstanden ist.

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