Rechtsanwalt Kapitalanlagerecht – Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Bernhard berät Sie in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Beim Kapitalanlagerecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet. Ich berate bei Anlageprodukten, Prospekten, Beratungsfehler, Widerruf von Darlehensverträgen, Kredit- und Kreditsicherungsrecht, etc. und vertrete Sie im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Bankprodukte sind teilweise sehr intransparent und kompliziert und Kunden werden häufig nicht ausreichend über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt.
Widerrufsrecht bei Autokredit- und Leasing-Verträgen und Baukrediten. Der EUGH trifft am 26.03.2020 eine Entscheidung, wonach unter umständen nun viele Verbraucher Kreditverträge widerrufen können.
Häufige Fehler liegen darin, dass der Geschädigte nicht ausreichend über (Totalverlust-)Risiken und Funktionsweisen aufgeklärt wurde, das Wertpapier gar nicht für die Erreichung der persönlichen Ziele geeignet war. Erleidet der Anleger daraufhin einen Verlust, stellt sich hinterher die Frage, ob nicht ein anderer für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. In vielen Fällen stehen dem Geschädigten Schadensersatzansprüche zu, die durch einen Anlegerschutzanwalt geltend gemacht werden können.
Ich prüfe für Sie im Kapitalanlagerecht alle Arten von Investments wie Anleihen, Aktienfonds, atypische stille Beteiligungen, Devisengeschäfte, Filmfonds, Immobilienfonds, Inhaberschuldverschreibungen, Medienfonds, Schiffsfonds, Zertifikate, Zinsswaps, etc. und kläre Sie über Risiken, versteckte Kosten und Folgegebühren auf.
Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Auch im Kapitalanlagerecht gibt es Verjährungsfristen, die dringend eingehalten werden müssen.
Sollten Sie Interesse haben, rufen Sie Rechtsanwalt Bernhard unter der Tel. 0841 – 93 76 28 27 an.