Mobbing - Holen Sie sich Hilfe durch Ihren Rechtsanwalt für Mobbing

Was ist Mobbing?

Das Bundesarbeitsgericht versteht unter Mobbing grundsätzlich „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ (BAG, Urteil vom 16. Mai 2007 – Az.: 8 AZR 709/06 Abs.58). Seit Inkrafttreten des AGG orientiert es sich an dessen § 3 Abs. 3, sieht also „unerwünschte Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“ als Mobbing an (BAG Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06). Mobbing kann in den verschiedensten Erscheinungsformen auftreten. Verschiedene Listen stellen eine Vielzahl von Handlungen zusammen (s. Liste der 45 Mobbinghandlungen nach Prof. Heinz Leymann, in: Heinz Leymann, Mobbing, Rowohlt Taschenbuchverlag, Reinbek 1993; sowie Katalog der 100+… Mobbinghandlungen von Dr. Martin Wolmerath, in: "Arbeitsrecht im Betrieb", Ausgabe 7/2000, Seite 389). Mobbing kann schon in unauffälligen Manipulationen oder Sabotageakten und Arbeitserschwernissen bestehen. In den meisten Fällen wird Sie Ihr ungutes Gefühl nicht trügen und Sie sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, um eine Einschätzung der Situation zu erhalten. Handelt es sich schon um körperliche Angriffe o.ä., sollten Sie im Interesse Ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit unverzüglich Rat einholen.

 

Ist Mobbing strafbar?

Mobbing als solches, wie es oben beschrieben wurde, ist nicht ohne Weiteres strafbar. Strafbar sind aber einzelne Handlungen innerhalb des Gesamtgeschehens „Mobbing“, wie Beleidigungen, üble Nachrede, Körperverletzungen, wenn sie für sich gesehen Straftatbestände des StGB erfüllen. Hierbei sind Beweisprobleme sowie Schwierigkeiten bei der Bewertung des Sachverhalts zu überwinden. Selbst bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ist für den weiteren Fortgang des Verfahrens die Stellung eines Strafantrags innerhalb von 3 Monaten erforderlich. Doch selbst bei Einhaltung dieser Voraussetzungen, kann es zu einer Verweisung auf den Privatklageweg kommen, d.h. die Tat wird nicht durch die Staatsanwaltschaft verfolgt, was zu hoher Belastung des Opfers, nicht nur in finanzieller Hinsicht, führen kann.

 

Wie ist Mobbing arbeitsrechtlich relevant? Was kann ich tun?

1. Mobbing am Arbeitsplatz kann durch den Arbeitgeber verübt werden (sog. Bossing). Abgesehen davon, dass gege,n im Rahmen des Mobbings, unrechtmäßig ausgesprochene Kündigungen, Abmahnungen und Versetzungen vorgegangen werden kann, sind zahlreiche Vorgehensweisen möglich. Der Arbeitnehmer kann Beschwerden sowohl an den Arbeitgeber als auch an verschiedene Stellen richten, z.B. Betriebsrat/Personalrat. Außerdem kann ein Schadensersatzanspruch aus einer Verletzung der Fürsorgepflicht geltend gemacht werden. Der Schaden kann hier in Therapiekosten, Rechtsverfolgungskosten, aber auch in der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestehen. Auch ein Schmerzensgeldanspruch ist möglich. Zu bedenken ist in diesem Fall immer, dass der beste Weg ist, den Arbeitgeber zu wechseln, da sich kaum ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber einstellen wird. Um von der ersten Mobbinghandlung an sinnvoll vorzugehen, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt, der bei seiner rechtlichen Einschätzung des Falles auch Ihre individuellen Bedürfnisse, wie z.B. die schon eingetretene psychische Belastung, berücksichtigt.

2. Am Arbeitsplatz kann auch Mobbing durch Arbeitskollegen vorliegen. Das Unterlassungsverlangen gegenüber dem Kollegen wird meist nicht mehr nützen. Hier kann sich der Arbeitgeber ebenso schadensersatzpflichtig machen, da er seine Fürsorgepflicht verletzt, wenn er den gemobbten Arbeitnehmer wissentlich nicht vor den Attacken schützt. Zur Einhaltung dieser Schutzpflicht kann der Arbeitgeber vorher aufgefordert werden, u.U. kann sogar die Arbeitsleistung verweigert werden. Der Arbeitgeber muss alle Maßnahmen ergreifen, die Abhilfe versprechen. Dies kann sogar die fristlose Kündigung des mobbenden Arbeitnehmers sein (vgl. BAG NJW 1978, 1874) Besteht die mobbende Handlung vorwiegend in Meinungsäußerungen, ist aber eine besondere Abwägung erforderlich (BAG NJW 1985, 3094). Auch in den Fällen des Mobbings durch Arbeitskollegen empfiehlt es sich, den Sachverhalt möglichst früh mit einem Rechtsanwalt zu besprechen, um gemeinsam mit ihm die beste Vorgehensweise zu finden.

Allgemein gilt:

1. Der Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung ist angesichts der sensiblen Thematik und des weiten Spielraums, den Gerichte bei ihrer Entscheidung in Mobbing-Fällen haben, enorm wichtig. Lassen Sie sich hierbei von einem Rechtsanwalt unterstützen.

2. Auch sollte unbedingt ab den ersten Mobbinghandlungen das Beweisproblem ins Auge gefasst werden. Führen Sie Buch über alles, was Ihnen zur schlüssigen Darlegung der einzelnen Mobbinghandlungen wichtig erscheint, und versuchen Sie, in allen verdächtigen Situationen Zeugen heranzuziehen, die auch im Ernstfall gegen den Mobber aussagen würden. Auch hierzu empfiehlt sich die frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, der Sie in Fragen der Beweissicherung berät.

3. Lassen Sie sich nicht sofort durch arbeitsvertragliche Ausschlussfristen von der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche abhalten. Laut BAG sind in diesem Zusammenhang Besonderheiten zu beachten, sodass es u.U. zu einer Gesamtbetrachtung des kompletten Mobbinggeschehens kommen kann bzw. ältere Vorfälle mit jüngeren in Zusammenhang gebracht werden können (BAG, Urteil vom 16. Mai 2007 – Az.: 8 AZR 709/06). Eine Einschätzung hierzu erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt.

 

Wie hängen Mobbing und Diskriminierung zusammen?

Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde die Lage von Mobbingopfern v.a. im Hinblick auf die Beweislast verbessert. Erforderlich ist hier aber eine Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

 

Sie haben zum Thema Mobbing Fragen, dann melden Sie sich bei Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Martin Bernhard, Ziegelbräustraße 9, 85049 Ingolstadt. Wir sind bundesweit von Ingolstadt für Sie da.