Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag, auch genannt Auflösungsvertrag, ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Welche Form muss ein Aufhebungsvertrag haben?

Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung?

Was ist eine Sperrzeit

Kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden?

 

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, der die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bestimmt. Die Kündigung hingegen ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

Der Unterschied zum Abwicklungsvertrag und zum gerichtlichen Vergleich liegt darin, dass der Arbeitgeber vor Abschluss der Vereinbarung keine Kündigung ausgesprochen hat.

Der Aufhebungsvertrag bietet sich immer dann an, wenn die Beteiligten die Unsicherheiten, die ein Kündigungsschutzprozess mit sich bringt, vermeiden wollen. Ein anderer Grund kann darin liegen, dass die Beteiligten den Aufhebungsvertrag schließen, um die arbeitsvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist zu verkürzen.

Welche Form muss ein Aufhebungsvertrag haben?

Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform.

Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung?

Die Aufhebung des Arbeitsverhältnis hat nicht zwangsläufig die Zahlung einer Abfindung zur Folge. Es liegt am Verhandlungsgeschick und an der Interessenlage der Beteiligten, ob und in welcher Höhe eine Abfindung bezahlt wird. Je nach den Umständen kann eine Abfindung zwischen 0,25, 0,5 und 1,0 Gehälter pro Beschäftigungsjahr vereinbart werden. Ist eine Abfindung gewollt, so muss diese ausdrücklich vereinbart werden.

Löst ein Aufhebungsvertrag immer eine Sperrzeit aus?

In der Praxis wird meist nicht beachtet, dass der Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit gem. § 159 Abs. 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) auslösen kann. Grds. ist es möglich, dass der Arbeitnehmer dann 12 Wochen vom Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt ist. Dies lässt sich ggf. vermeiden, wenn der Arbeitgeber ansonsten aus betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigungsgründen gekündigt hätte und das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist aufgehoben wird. 

Kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden?

Wird ein Aufhebungsvertrag durch arglistige Täuschung oder durch widerrechtliche Drohung geschlossen, kann er angefochten werden (§ 123 BGB). Die Beweislast dafür trägt der Arbeitnehmer. Auch wegen eines Erklärungsirrtums § 119 I BGB oder wegen eines Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft der Person oder Sache kann angefochten werden.