Kosten & Gebühren beim Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
Sie wollen Rechtsanwalt Bernhard in Ingolstadt beauftragen und fragen sich, welche Kosten dadurch entstehen.
Kostenlose Einschätzung am Telefon
Kostenlos ist es für Sie, wenn Sie bei uns anrufen und uns zur Kostenermittlung Ihren Fall schildern. Rufen Sie dazu in der Kanzlei in Ingolstadt unter der Tel. 0841 / 93762827 an.
Kostengünstige Beratung (bereit für 50 Euro)
Soweit ein Gespräch dann Sinn macht, ist es je nach Dauer (bei 20 Minuten) bereits möglich, dass Sie sich für 50 Euro bei uns in der Kanzlei beraten lassen.
Oft kann man bereits nach wenigen Minuten die Erfolgsaussichten eines Falls gut einschätzen. Sofern die Beratung dann fortgesetzt wird, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen.
Einzelheiten zur Abrechnung:
Es gibt diverse Möglichkeiten wie wir bei der Kostenabrechnung unserer Leistungen vorgehen. Welche Möglichkeit wir anwenden werden, entscheiden wir persönlich mit Ihnen in unserem ersten Beratungsgespräch.
Abrechnung der gesetzlichen Gebühren
Wenn zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die genaue Tätigkeit des Rechtsanwalts und die Höhe der entstandenen Kosten hängen insbesondere vom Streitwert ab. Die verschiedenen Gebühren entstehen in folgenden Fällen:
· Beratungen
· außergerichtliche Tätigkeiten
· gerichtliche Vertretungen
Abrechnung nach einer Vergütungsvereinbarung
Immer mehr Anwaltskanzleien treffen mit ihren Mandanten in angemessenen Fällen eine Vergütungsvereinbarung. Auch kommt dazu manchmal der Anstoß von Seiten der Mandantschaft.
Eine Vergütungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Anwalt und Ihnen über die Gebühren, die er Ihnen in Rechnung stellen darf.
Diese muss in Schriftform zwischen Ihnen und dem Anwalt abgeschlossen werden, d. h., dass es ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht zustande kommen kann.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Sie haben ein Gerichtsverfahren und haben dafür keine ausreichende, finanzielle Möglichkeit? Falls das bei Ihnen der Fall ist, beantragen wir auf Wunsch gerne für Sie die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das Formular für die Antragstellung finden Sie ganz einfach im Download-Bereich.
Für was dient die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe umfasst alle außergerichtlich beratenden Tätigkeiten eines Rechtsanwalts wie zum Beispiel die Sichtung der Dokumente etc.
Für was dient die Prozesskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe dient für den Fall der gerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Dies ist meistens der Fall, wenn es zu einer Einleitung eines Gerichtsverfahrens kommt, kann für Sie die Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wenn für Sie dann die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt die Staatskasse ggf. Ihre Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren vollständig, wobei auch eine Ratenzahlung in Betracht kommt.
Zu bedenken ist des Weiteren, dass die Partei im Falle des Unterliegens trotzdem die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten hat (§ 123 ZPO).
Für Rechtsschutzversicherte
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, trägt Ihre Versicherung alle gesetzlichen Gebühren im Rahmen des individuellen Versicherungsumfangs. Wir übernehmen für Sie, die Anfrage bei der Versicherung, ob die jeweilige Angelegenheit unter den Versicherungsschutz fällt und demzufolge eine Kostendeckungszusage für die Anwalts- und Gerichtskosten erteilt wird.
Gebühren für Rechtsanwaltsleistungen nach RVG
Bei uns finden Sie die wichtigsten Informationen, wie sich die Kosten zusammensetzen. Das Honorar des Rechtsanwalts ist abhängig vom Gegenstands- oder Streitwert und vom Umfang seiner Tätigkeit. Die Regelung, wie viel er in der entsprechenden Sache verlangen darf, ist im Gesetz verankert.
Die unten stehende Auflistung gibt Überblick darüber, welche Gebühren für welche Leistungen erhoben werden dürfen:
Einmalige Verfahrensgebühr pauschal 1,3 Gebühr
Einmalige Terminsgebühr für die
Anwesenheit des Anwalts bei mündlichen
Verhandlungen 1,2 Gebühr
Einigungsgebühr für Teilnahme eines
Vergleiches 1,0 Gebühr
Weiter muss der Streitwert einer Streitigkeit ermittelt werden. Darauf sind die oben genannten Gebühren mit einer Gebühr, wie sie sich aus den Streitwerttabellen der zweiten Anlage des RVGs ergeben, multipliziert werden.
Bei einer Kündigungsschutzstreitigkeit beträgt der Streitwert beispielsweise drei Monatsgehälter (brutto).
Bei einer Abmahnung beträgt der Streitwert ein Monatsgeahtl (brutto)
Wert | ... € | Wert | € |
bis ... € | bis ... € | ||
500 | 49,00 | 50.000 | 1.279,00 |
1.000 | 88,00 | 65.000 | 1.373,00 |
1.500 | 127,00 | 80.000 | 1.467,00 |
2.000 | 166,00 | 95.000 | 1.561,00 |
3.000 | 222,00 | 110.000 | 1.655,00 |
4.000 | 278,00 | 125.000 | 1.749,00 |
5.000 | 334,00 | 140.000 | 1.843,00 |
6.000 | 390,00 | 155.000 | 1.937,00 |
7.000 | 446,00 | 170.000 | 2.031,00 |
8.000 | 502,00 | 185.000 | 2.125,00 |
9.000 | 558,00 | 200.000 | 2.219,00 |
10.000 | 614,00 | 230.000 | 2.351,00 |
13.000 | 666,00 | 260.000 | 2.483,00 |
16.000 | 718,00 | 290.000 | 2.615,00 |
19.000 | 770,00 | 320.000 | 2.747,00 |
22.000 | 822,00 | 350.000 | 2.879,00 |
25.000 | 874,00 | 380.000 | 3.011,00 |
30.000 | 955,00 | 410.000 | 3.143,00 |
35.000 | 1.036,00 | 440.000 | 3.275,00 |
40.000 | 1.117,00 | 470.000 | 3.407,00 |
45.000 | 1.198,00 | 500.000 | 3.539,00 |