Wenn Ihr Arbeitgeber ihren Arbeitslohn nicht bezahlt hat und auch auf Nachfrage verweigert, dann ist die Zeit reif einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Nach einem Anwaltsschreiben zahlen die meisten Arbeitgeber und Sie können wieder ruhig schlafen.

 

Was ist, wenn mein Arbeitgeber meinen letzten Arbeitslohn nicht ausbezahlt hat?

Zahlt der Arbeitgeber auf Nachfrage den Arbeitslohn nicht aus, so sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Nachdem Sie Ihre laufenden Kosten ebenfalls weiterzahlen müssen und Sie gewisse Solvenzrisiken des Arbeitgebers tragen müssen, sollten Sie sich schnell um die Angelegenheit kümmern.

 

Verfällt oder verjährt der Arbeitslohn irgendwann?

Der Arbeitslohn verjährt grds. erst nach drei Jahren (zum Schluss des Kalenderjahres), weshalb – allein wegen der Verjährung – in vielen Fällen keine Eile geboten ist. Anders verhält es sich hingegen, wenn im Arbeitsvertrag oder in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen Ausschlussfristen vorgesehen sind. In diesem Fall verfallen die Lohnansprüche häufig bereits nach zwei Monaten. In diesem Fall ist durchaus Eile geboten.

 

Was muss bei der Lohnklage bedacht werden?

-          Steht nur ein geringer Arbeitslohn aus, so wird sich die Lohnklage negativ auf das persönliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken.

-          Steht die Insolvenz des Arbeitgebers im Raum, so ist Eile geboten.

-          Ist im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine zweistufige Ausschlussfrist vorgesehen, so ist ebenfalls Eile geboten, da der Lohn ansonsten verfällt.

 

Wird der Nettolohn oder der Bruttolohn eingeklagt?

Zulässig ist es sowohl den Nettolohn als auch den Bruttolohn einzuklagen. Für die Bruttolohnklage spricht jedoch, dass sich der Arbeitnehmer nicht der Gefahr aussetzt, vom Finanzamt bzw. Sozialversicherungsträgern in Anspruch genommen zu werden. Bei der Bruttolohnklage erhält der Arbeitnehmer einen Titel über den gesamten Lohn und kann die Abführung der Sozialabgaben erzwingen.

 

Wo ist die Lohnklage zu erheben?

Entweder am Wohnort (bei natürlichen Personen) oder Betriebssitz (bei juristischen Personen: GmbH, AG) des Arbeitgebers oder am Niederlassungsort (§ 21 ZPO), wo der Arbeitnehmer beschäftigt ist.

 

Kosten

Dazu finden Sie hier>> einen Beitrag. In der Regel bildet der eingeforderte Betrag den maßgeblichen Streitwert, aus dem sich die Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren errechnen.

 

Sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse angespannt?

In diesem Fall sollte auf eine einstweilige Verfügung zurückgegriffen werden. Bei dieser erhält man i. d. R. binnen zwei Wochen zumindest eine vorläufige Entscheidung.